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Neuordnung der Abschlussprüfungen

  • Autorenbild: GMS Steißlingen
    GMS Steißlingen
  • 30. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Mit Schreiben vom 27.03.2020 hat Ministerialdirektor Michael Föll über die Prüfungsmodalitäten für alle Schularten informiert. Hier finden sie einen für die GMS Steißlingen relevanten Auszug.

1. Erst- und Zweitkorrektur werden an der eigenen Schule stattfinden

2. Projektarbeit Hauptschulabschluss:

  • Entfällt auf Grund von Chancengleichheit

  • Bereits durchgeführte Projektarbeiten können per Zertifikat ohne Note bescheinigt werden

  • Projektarbeit WBS (Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung) zählt auch, wenn bereits durchgeführt nicht zur Jahresleistung. In Einzelfällen kann ein Zertifikat ohne Note ausgestellt werden

3. Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FÜK Realschulabschlussprüfung)

  • Entfällt aufgrund der Chancengleichheit

4. Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten

  • Kann unterschritten werden, sofern im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr Arbeiten geschrieben werden können

5. GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen)

  • Eine bereits durchgeführte GFS bleibt Bestandteil der Jahresleistung

  • Die Verpflichtung eine GFS abzuhalten entfällt

  • Wollen Schülerinnen und Schüler ihre GFS abhalten, soll dies aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden

6. FIP im Wahlfach und NWA

  • Diese Prüfungen sind ausgesetzt

  • Bereits durchgeführte Prüfungen bleiben Teil der Jahresleistung

  • Sofern Schülerinnen und Schüler die FIP noch abhalten wollen, soll dies ermöglicht werden aufgrund der Chancengleichheit

 
 
 

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