Mit Schreiben vom 27.03.2020 hat Ministerialdirektor Michael Föll über die Prüfungsmodalitäten für alle Schularten informiert. Hier finden sie einen für die GMS Steißlingen relevanten Auszug.
1. Erst- und Zweitkorrektur werden an der eigenen Schule stattfinden
2. Projektarbeit Hauptschulabschluss:
Entfällt auf Grund von Chancengleichheit
Bereits durchgeführte Projektarbeiten können per Zertifikat ohne Note bescheinigt werden
Projektarbeit WBS (Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung) zählt auch, wenn bereits durchgeführt nicht zur Jahresleistung. In Einzelfällen kann ein Zertifikat ohne Note ausgestellt werden
3. Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FÜK Realschulabschlussprüfung)
Entfällt aufgrund der Chancengleichheit
4. Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten
Kann unterschritten werden, sofern im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr Arbeiten geschrieben werden können
5. GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen)
Eine bereits durchgeführte GFS bleibt Bestandteil der Jahresleistung
Die Verpflichtung eine GFS abzuhalten entfällt
Wollen Schülerinnen und Schüler ihre GFS abhalten, soll dies aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden
6. FIP im Wahlfach und NWA
Diese Prüfungen sind ausgesetzt
Bereits durchgeführte Prüfungen bleiben Teil der Jahresleistung
Sofern Schülerinnen und Schüler die FIP noch abhalten wollen, soll dies ermöglicht werden aufgrund der Chancengleichheit
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