top of page

Aktuelle Informationen zur Coronaregelung 

 

Zum 03.05. wurde die Corona-Verordnung Absonderung geändert. Dies hat auf die Schulen folgende Auswirkungen:

 

  • Für positiv getestete Personen gilt:

  • müssen sich weiterhin sofort in Absonderung begeben

  • die Isolation beträgt zukünftig nur noch 5 Tage

  • danach endet die Isolation, sofern die Person 48 Stunden keine Krankheitssymptome (Husten oder Fieber) hat

  • ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden

  • treten weiterhin Symptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden

  • sie endet dann spätestens nach 10 Tagen (wie bisher)
     

  • Für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige gilt:

  • für sie besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr

  • für sie wird jedoch empfohlen, für den Zeitraum von 10 Tagen Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten

  • SuS bzw. Lehrkräfte, in deren häuslichen Umfeld eine Infektion aufgetreten ist, können nun also regulär am Schulbetrieb teilnehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

bottom of page