Aktuelle Informationen zur Coronaregelung
Zum 03.05. wurde die Corona-Verordnung Absonderung geändert. Dies hat auf die Schulen folgende Auswirkungen:
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Für positiv getestete Personen gilt:
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müssen sich weiterhin sofort in Absonderung begeben
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die Isolation beträgt zukünftig nur noch 5 Tage
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danach endet die Isolation, sofern die Person 48 Stunden keine Krankheitssymptome (Husten oder Fieber) hat
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ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden
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treten weiterhin Symptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden
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sie endet dann spätestens nach 10 Tagen (wie bisher)
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Für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige gilt:
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für sie besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr
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für sie wird jedoch empfohlen, für den Zeitraum von 10 Tagen Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten
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SuS bzw. Lehrkräfte, in deren häuslichen Umfeld eine Infektion aufgetreten ist, können nun also regulär am Schulbetrieb teilnehmen
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