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Änderungen durch die aktuelle Coronaverordnung ab 17.11.2021

Aktualisiert: 17. Nov. 2021

Liebe Eltern,

wir haben einige Informationen für Sie zur aktuellen Coronaverordnung.


Wir haben heute die Rückmeldung durch das Land BW erhalten, dass voraussichtlich ab Mittwoch, 17.11.21 die Alarmstufe in Baden-Württemberg ausgerufen wird. Aus diesem Grund tritt an den Schulen ab morgen die allgemeine Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude wieder in Kraft. Dies gilt auch im fachpraktischen Sportunterricht. Im Freien gilt ebenfalls die Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Falls es Schülerinnen und Schüler gibt, die vorsätzlich gegen die Maskenpflicht verstoßen, behalten wir uns vor, sie nach Absprache mit Ihnen als Eltern nach Hause zu schicken. Wir bitten hier um Ihr Verständnis zum Schutz aller.

Wir haben ebenfalls ein Schreiben mit neuen Regelungen für schulischen Veranstaltungen erhalten. Für den Zutritt und die Teilnahme gilt stufenunabhängig die 3G-Nachweispflicht, wobei für nicht immunisierte Personen ein negativer Schnelltest genügt. Es wird kein PCR Test benötigt. Diese Regelungen gelten für Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. (Ausnahme: Bei Schulaufführungen, bei denen das Tragen der Maske während der Aufführung nicht möglich oder unzumutbar ist.) Das 2G-Optionsmodell gilt nicht für schulische Veranstaltungen, die in der Schule bzw. auf dem Schulgelände stattfinden. Bei schulischen Veranstaltungen, die an einem anderen Veranstaltungsort stattfinden gilt folgendes:


Das Vorgehen bei einem positiven Schnelltest ist wie folgt:

  • Absonderung des betreffenden Kindes mit FFP2 Maske.

  • Anruf bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten mit Information zur positiven Testung.

  • In Absprache mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten wird das Kind nach Hause entlassen/ abgeholt (öffentliche Verkehrsmittel nicht erlaubt).

  • Das ausgefüllte Formular zum Vorliegen eines positiven Schnelltests wird zusammen mit einem Merkblatt zur weiteren Vorgehensweise dem Kind mitgegeben.

(Das Merkblatt finden Sie auch im Anhang).

  • Die Schulleitung informiert das Kollegium und die Eltern der Klasse, sowie das Gesundheitsamt.

  • Alle Kinder der betreffenden Klasse werden an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen getestet. Immunisierte Kinder sind hiervon ausgenommen, jedoch haben wir uns zum Schutz aller dazu entschieden, auch diese Kinder dazu anzuhalten, sich freiwillig mit zu testen.

  • Für die Kinder der betreffenden Klasse, als auch für die dort unterrichtenden Lehrkräfte gilt die sofortige Maskenpflicht im Unterrichtsraum, bzw. am Platz. (im Falle der Basis- bzw. Warnstufe)

  • Die Klasse hat für diesen Zeitraum nur innerhalb des Klassenverbandes Unterricht. Dies kann zu Änderungen im Stundenplan bzw. zum Ausfall von Unterrichtsstunden führen, worüber wir die entsprechenden Lehrkräfte und Klassen informieren.

  • Wenn der anschließende PCR Test positiv ausfällt, teilen Sie uns dies bitte umgehend telefonisch mit und bestätigen uns dies dann auch schriftlich über das Sekretariat.

  • Wenn der anschließende PCR Test negativ sein sollte, werden die getroffenen Maßnahmen am nächsten Unterrichtstag wieder aufgehoben. Hierüber werden alle betreffenden Personengruppen informiert.

Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten haben wir auch einen Appell an unsere Lehrkräfte gerichtet, sich an den Testtagen, trotz Immunisierung, wieder zu testen. Dies stößt auf breite Zustimmung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Liebe Grüße

Alexander Bitter Jasmin

-Rektor- -Konrektorin-

Merkblatt - positiver Schnelltest (Antigen) - Häusliche Quarantäne (V5)
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