Anbei finden sich die neusten Vorgaben aus dem Kultusministerium. Diese Regeln gelten ab dem 04.04.2022:
Die Maskenpflicht entfällt auf dem gesamten Schulgelände. Selbstverständlich kann die Maske weiterhin freiwillig getragen werden.
Die zweimalige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin bis zu den Osterferien.
Bei einem positiven Fall innerhalb einer Klasse entfällt nun neben der 5-maligen Testung sowohl die fünftägige Kohortenpflicht als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht.
Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig nur noch auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen.
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