top of page

Information für die Planung der Schulöffnung

Vom Schulamt Konstanz haben wir folgende Informationen für die Planung der Schulöffnung nach fünftägiger Unterschreitung des Schwellenwertes von 165 erhalten:


Der Ablauf für die Aufhebung der Untersagung des Präsenzunterrichts ist im Infektionsschutzgesetz § 28 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geregelt ist.

Demnach gilt Folgendes:

  1. Wenn die Inzidenz 5 Werktage in Folge unter 165 liegt (Sonn- und Feiertage zählen nicht mit; sie unterbrechen jedoch auch nicht die Zählung), werden wir dies unverzüglich (d.h. am fünften Tag) bekanntmachen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der gleichen Form, wie die bzgl. der 165er-Überschreitung (Homepage, PM, Benachrichtigung Schulamt,..)

  2. Die Maßnahmen treten dann am übernächsten Tag (hier: nicht Werktag) außer Kraft, d.h. zwei Tage nach der Bekanntmachung ist der Wechselbetrieb wieder zulässig.

  3. Annahme:

In Bezug auf die Unterschreitung der Inzidenz vom 29.4 mit einem Schwellenwert von 150 (die Inzidenz bleibt an den folgenden Tagen auch weiterhin unter 165) würde das bedeuten, dass die Zählung am Montag, 03.05. beginnt (Samstag als Feiertag und Sonntag werden nicht gezählt). Denn erst ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen beginnt die Zählung der Inzidenzunterschreitung an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Vgl. § 28b Abs. 2 IfSG). Die 5 Tage wären dann am Freitag, 07.05. voll. Der übernächste Tag wäre dann der Sonntag, 09.05. zu dem die Maßnahmen außer Kraft treten. Rein hypothetisch könnten dann Schulen und Kitas am 10.05. wieder öffnen.

52 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page