Wir möchten Sie nach Rückmeldung aus dem Landratsamt auf folgende Vorgabe hinweisen: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gilt im ÖPNV die Pflicht, eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die gewerbsmäßige Beförderung mit Taxen und die Schülerbeförderung, sowohl im ÖPNV, als auch im freigestellten Schülerverkehr.
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Alle ansehenMit Ablauf des 13.04.22 ist an Schulen in Baden-Württemberg die Testpflicht auf das Coronavirus entfallen. Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltu
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