top of page

Information zum Bustransfer

Wir möchten Sie nach Rückmeldung aus dem Landratsamt auf folgende Vorgabe hinweisen: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gilt im ÖPNV die Pflicht, eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die gewerbsmäßige Beförderung mit Taxen und die Schülerbeförderung, sowohl im ÖPNV, als auch im freigestellten Schülerverkehr.

29 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Der Ferienplan für unsere Gemeinschaftsschule ist nun online verfügbar und findet sich von nun an im Downloadbereich. Angegeben ist jeweils der erste und letzte freie Tag unter Einbeziehung der bewegl

bottom of page