Wir möchten Sie nach Rückmeldung aus dem Landratsamt auf folgende Vorgabe hinweisen: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gilt im ÖPNV die Pflicht, eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die gewerbsmäßige Beförderung mit Taxen und die Schülerbeförderung, sowohl im ÖPNV, als auch im freigestellten Schülerverkehr.
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