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Information zur Rückkehr in den Fernlernunterricht

Liebe Eltern,


leider ist nun eingetroffen, was wir alle bereits durch die Informationen in den Medien befürchtet haben: Die Schulen im Landkreis Konstanz müssen aufgrund der zu hohen Inzidenzwerte wieder geschlossen werden. Wir wissen, dass für Sie diese Situation wieder sehr belastend und zunehmend schwieriger zu bewerkstelligen ist. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leidet erneut unter der Schulschließung, die zudem noch sehr kurzfristig erfolgt. Ausgenommen von dieser Schulschließung sind, wie bisher auch, die Notbetreuung und die Abschlussklassen. Für alle anderen Klassen erfolgt ab Freitag, 30.04.21 bis auf Weiteres wieder die Rückkehr zum Fernlernen.


Für diesen Zeitraum gelten die bekannten Rahmenbedingungen des Fernlernens.

Informationen zur Notbetreuung: Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung gelten unverändert die bisherigen Voraussetzungen. Die Betreuungszeit ist täglich von 8.15 –12.30 Uhr. Kinder,die bereits zum Ganztag angemeldet sind, werden ab 12.30 Uhr vom Ganztagesteam betreut. Kinder,die bereits für die Früh-bzw. Nachmittagsbetreuung angemeldet waren, sind automatisch angemeldet. Der Inzidenzwert von 165 ist für Schulen der Richtwert für die Schulschließung bzw. Schulöffnung. Wann dieser Wert wieder unterschritten wird, ist nicht absehbar. Daher erfolgt die Anmeldung für den Zeitraum von Freitag, 30.04 bis Mittwoch, 12.05.21.Sollte die Schule länger geschlossen bleiben, erfolgt eine erneute Abfrage. Anbei ist der Link zur Anmeldung in der Notbetreuung.


Bitte tragen Sie sich bis Donnerstag, 29.04.21 um 10 Uhr in die Liste ein. Eine verspätete Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, daher wird die Umfrage nach dieser Frist gelöscht. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und der damit verbundenen indirekten Testpflicht behalten wir uns vor, Kinder, die nicht über die Abfrage angemeldet sind, nach Elterninformation nach Hause zu schicken.

Die Information zur Materialausgabe entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, der Ihnen über die Klasselehrkräfte zugeht.


Laut Infektionsschutzgesetz kehren die Schulen erst dann wieder zum Wechselbetrieb zurück, wenn der Inzidenzwert von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktage unterschritten wird. In diesem Fall werden die Schulen vom staatlichen Schulamt informiert. Sobald wir diesbezüglich neue Informationen erhalten, informieren wir Sie umgehend. Mit freundlichen Grüßen


Alexander Bitter Jasmin Kern

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