top of page

Informationen zur Notbetreuung

Sehr geehrte Arbeitgeber, sehr geehrte Eltern,

ab dem 16.12.2020 gilt in den Kitas und Schulen bis einschließlich der 7. Klassen eine erweiterte Notbetreuung. Für die Betreuung eines Kindes in einer Notgruppe in der Kita/Schule benötigen wir Angaben von Ihnen in Bezug auf die Art und den Umfang des Arbeitsverhältnisses.


Bitte beachten Sie, dass wir nur Kita-/Schul-Notgruppen planen und organisieren für Mitarbeitende, die der Corona-Verordnung der Landesregierung in der aktuellen Fassung berechtigt sind. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Antrag auf einen Notgruppenplatz bis spätestens Dienstag, 15.12.2020 um 14:00 Uhr mit allen erforderlichen Anlagen per Mail oder Post an alexander.bitter@schulesteisslingen.de senden, oder direkt in den Briefkasten der Schule einwerfen. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen ein zusätzliches Schreiben des Arbeitgebers zur Bestätigung eines Notgruppenbetreuungsbedarfs unbedingt notwendig ist (Nachweis einer „präsenzpflichtigen beruflichen Tätigkeit“, Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Mitarbeitende im Bereich Regierung, Verwaltung, Parlament, Rechtspflege, Justizvollzug usw.). Zur Prüfung des Anspruchs auf einen Notgruppenplatz benötigen wir in jedem Fall für beide Erziehungsberechtigte das entsprechend ausgefüllte Formular. Dieses erhalten Sie über die Klassenlehrkräfte. Alleinerziehende Personen mit einem geteilten Sorgerecht müssen ebenfalls für beide Erziehungsberechtigten das entsprechend ausgefüllte Formular vorlegen. Für Personen, die das alleinige Sorgerecht haben, reicht das Formular des einen Erziehungsberechtigten.


Die Entscheidung über das Vorliegen eines Anspruchs auf einen Notgruppenplatz trifft unsere Einrichtung/Schule zusammen mit dem Rathaus nach Prüfung aller eingegangenen Anträge. Sollten sich Angaben durch den Arbeitgeber oder die Erziehungsberechtigten im Antragnachträglich als nicht korrekt erweisen, behalten wir uns vor, den Anspruch auf einen Notgruppenbetreuungsplatz zu widerrufen. Die Notgruppenbetreuung findet in der Kita/Schule statt, die das Kind im Regelfall besucht. Sofern die Kapazitäten der Notgruppe einer Kita/Schule nicht ausreichen, werden Kinder bevorzugt, bei denen einer der Erziehungsberechtigten in der kritischen Infrastruktur unabkömmlich ist oder das Elternteil die alleinige Sorge inne hat. Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter der Telefonnummer 07738-9293-61 oder -60 oder alexander.bitter@schulesteisslingen.de.

87 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page