Ab dem 18. Oktober entfällt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg für alle Schülerinnen und Schüler, solange sie sich an ihrem Unterrichtsplatz befinden.
Innerhalb des Schulgebäudes, auf den Gängen und Fluren, aber auch beim Weg an die Tafel soll die Maske weiterhin getragen werden.
Die Regelung zur Testung wird beibehalten.
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