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Schulbetrieb bis zu den Fasnachtsferien


Liebe Eltern,

das Land Baden-Württemberg hat gestern, 28.01.21, bekannt gegeben, die Schulen bis zum 21.02.2021 geschlossen zu lassen. Die Fastnachtferien vom 12.02.21 – 19.02.21 haben Bestand.


Fernlernunterricht

Im Zeitraum von Montag, 01.02.21 bis Mittwoch, 10.02.21 findet für alle Schülerinnen und Schüler weiterhin verbindlicher Fernlernunterricht statt. Auch Schülerinnen und Schüler, die vom Präsenzunterricht befreit sind, haben am Onlineunterricht teilzunehmen.

ln dieser Zeit werden weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden, ausgenommen hiervon sind die Abschlussklassen.


➢ In der Primarstufe werden die Materialien am Montag, 01.02.21 sowie am Montag, 08.02.21 wieder am Eingang zu Gebäude B ausgegeben. Die Ausgabezeiträume sind wie folgt:

Stufe 1 und 2 von 8.00 – 8.45 Uhr

Stufe 3 und 4 von 8.45 – 9.30 Uhr


➢ In der Sekundarstufe wird das Material weiterhin über die Plattform „Teams“ ausgegeben.

Der erstellte Online-Stundenplan Ihres Kindes gilt weiterhin.

Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie pünktlich und vorbereitet zum Onlineunterricht erscheinen. Im Falle einer Erkrankung ist eine telefonische Entschuldigung im Sekretariat erforderlich.


Notbetreuung

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine

Betreuung angewiesen sind, besteht die ,,Notbetreuung" von 8.15 – 12.30 Uhr weiterhin.

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Kinder pünktlich und mit dem vollständigen Material zur Not-betreuung erscheinen. Bei Krankheit oder Fernbleiben bitten wir Sie, dies bis 8 Uhr dem Sekretariat mitzuteilen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten bzw. die/der Erziehungsberechtigte in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und somit tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsper-son zur Verfügung steht.

Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrneh-mung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.

Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.

Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe, z.B. pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz in Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder Feuerwehren, vorliegen, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich.


Sobald wir neue Informationen vom Kultusministerium zum Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 bekommen, informieren wir Sie umgehend.

Uns ist bewusst, dass Sie durch das Homeschooling vor große Herausforderungen gestellt und Sie zu Hause oft an die Belastungsgrenze geführt werden. Daher möchten wir uns ganz herzlich für Ihre tatkräftige Unterstützung bedanken! Gemeinsam werden wir auch die kommenden Wochen gut meistern.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Bitter Jasmin Kern

Schulleiter Stellv. Schulleiterin

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