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Wegfall der Testpflicht

Mit Ablauf des 13.04.22 ist an Schulen in Baden-Württemberg die Testpflicht auf das Coronavirus entfallen.

Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.

Auf Bundesebene wird derzeit über Änderungen bei den Absonderungs- und Quarantäneregelungen für die Zeit ab dem 1. Mai 2022 beraten. Wir informieren wieder, sobald wir diesbezüglich neue Informationen erhalten.

Unverändert bleibt für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zur Befreiung vom Präsenzunterricht gegen Vorlage eines Attestes, durch das glaubhaft gemacht wird, dass sie selbst oder mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus mit einem besonders schweren Verlauf von COVID-19 rechnen müssen.

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