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Info 1 Veranstaltung am 08.02.22 um 19:00 Uhr

Sehr geehrte Eltern der neuen Erstklässler/innen, auch in diesem Jahr laden wir Sie herzlich zu einem Informationsabend ein, an welchem wir all denen, die unsere Schule noch nicht kennen, einige wichtige Erläuterungen geben und mit dazu beitragen möchten, Unsicherheiten schon im Vorfeld auszuräumen. Was bedeutet nun der Begriff Schulpflicht für Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte und welche Folgen hat die gesetzliche Schulpflicht für Ihr Kind? Schulrechtliche Regelung für das Schuljahr 2022/23:



1. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

2. Kinder, die im Zeitraum zwischen 01.07.22 und 30.06.23 das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes (sog. Stichtagsflexibilisierung). Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die von der Schulleitung festgestellt wird; im gegebenen Fall unter Einbezug eines pädagogischen-psychologischen Gutachtens und einer Untersuchung durch das Gesundheitsamt. Wird dem Antrag der Eltern stattgegeben, beginnt für diese Kinder die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule. Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz für diese Kinder bleibt auf jeden Fall erhalten, sofern diese Kinder nicht in der Schule angemeldet werden.

3. Kinder, die im vorigen Jahr zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

4. Auf Antrag der Eltern können Kinder, die nach dem 30.Juni 2023 sechs Jahre alt werden, vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden. Darüber entscheidet die Schulleitung unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und gegebenenfalls einer Schuleingangsprüfung.

5. Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie können Grundschulförderklassen besuchen, die zurückgestellte Kinder auf den Besuch der Grundschule vorbereiten.

6. Anträge auf vorzeitige Schulaufnahme von Kindern, sowie Anträge auf Zurückstellung können am 24.02.2022 von den Erziehungsberechtigten gestellt werden. (Bitte sich hierfür einen Extratermin im Sekretariat geben lassen - Tel.: 07738/9293-61).


Die Schulanmeldung ist am Mittwoch, 23. Februar 2022 von 14.00 bis 18.00 Uhr. (Dieser Termin gilt für Kinder, die unter Punkt 1./2./3. aufgeführt sind). Sie erhalten die Einladung zur Anmeldung mit Ihrem zugeteilten Termin innerhalb der nächsten Zeit per Post zusammen mit weiteren Informationen, wie die Anmeldung organisiert ist als auch alle notwenigen Unterlagen, die Sie für die Anmeldung benötigen.

Informationen/noch folgende Hinweise:

1. Amtsärztliche Untersuchung

Das Gesundheitsamt wird nicht mehr wie bisher alle Kinder amtsärztlich untersuchen. Die Aussagen des Amtsarztes müssen in Zweifelsfällen für die Entscheidung der Einschulung hinzugezogen werden. Sie haben weiterhin die Möglichkeit Ihr Kind amtsärztlich untersuchen zu lassen.

2. Verantwortung für die Schulfähigkeit Ihres Kindes

Die Entscheidung ob und wann Ihr Kind eingeschult wird, trifft die Schulleitung zusammen mit Ihnen. Dazu ist es wichtig, dass Sie über evtl. gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Probleme Ihres Kindes Bescheid wissen. Bitte klären Sie mögliche Fragen diesbezüglich im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U9 mit Ihrem Kinderarzt ab und lassen Sie sich bitte vom Arzt ausführlich beraten. Sie sollten daher möglichst bald - auf jeden Fall aber vor der Schulanmeldung - dafür sorgen, dass Ihr Kind die U9-Untersuchung erhalten hat.

3. Kooperation Kindergarten/Schule

Führen Sie bei Fragen zur vorzeitigen Einschulung, Kann – Kind - Regelung, Zurückstellung, frühzeitige Gespräche mit den Erzieherinnen des KIGA und den Kooperationslehrkräften der Schule.


Zu folgenden Themen bieten wir den Eltern der neuen Erstklässler/innen als Schule einen Informationsabend an:

Wir stellen uns vor

(speziell für 1. Klässler Schuljahr 2022/23)

Dienstag, 8. Februar 2022 um 19.00 Uhr digital über Microsoft Office Teams (Infos siehe Homepage)

· Info Kooperation Kindergarten und Schule

· Info Schulfähigkeit, Schulanmeldung, Einschulung

· Kurzinfo zur Gemeinschaftsschule Steißlingen




Hinweis zur Teilnahme:


Ø Auf unserer Homepage www.schulesteisslingen.de finden sie einen Button „Anmeldung Info 1 und 5“.

Ø Nachdem Sie diesen Button gedrückt haben füllen Sie bitte die dort angegebenen Registrierungsfelder aus.

Ø Am Tag der Veranstaltung wird Ihnen dann der Link zur Teilnahme an der Infoveranstaltung 1 an Ihre dort angegebene Email-Adresse zugeschickt.



Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und grüßen Sie herzlich. Alexander Bitter Jasmin Kern

Rektor Konrektorin





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